Lizenzinitiative des OnleiheVerbundHessen

Lizenzinitiative August 2019

Präambel

Am 26. Juni 2019 hat die Expertenrunde der Onleihe in Reutlingen die Lizenzinitiative des OnleiheVerbundHessen sehr intensiv diskutiert. Das Ergebnis findet die volle Unterstützung des hessischen Verbundes. Um ein starkes und einheitliches Statement vieler Bibliotheken zu repräsentieren, hat der OnleiheVerbundHessen seine Lizenzinitiative modifiziert. Sie entspricht dem Ergebnis der Expertenrunde.

Grundsätze

  • Autoren, Bibliotheken und Verlage sind für die kulturelle und literarische Versorgung der Gesellschaft gleichermaßen wichtig und notwendig.
  • Autoren und Verlage müssen eine Vergütung erhalten, die ihnen ein ausreichendes Einkommen ermöglicht.
  • Bibliotheken können nur auf beschränkte Ressourcen ihrer Träger zurückgreifen.
  • Bund und Länder sind über die Bibliothekstantieme an der Abgeltung der digitalen Nutzung zu beteiligen.
  • Bibliotheken wählen die Medien für ihre Kunden nach inhaltlichen Kriterien. Weder Format, Verfügbarkeit, Lizenz oder Preis sollten die Kaufentscheidung beeinflussen.
  • Bücher und eBooks sind gleich zu behandeln, wenn
    • eine digitale Rechteverwaltung eine unbefristete Nutzung und eine unerlaubte Vervielfältigung verhindert 
    • ein serieller Verleih gegeben ist
    • die Ausleihe begrenzt ist oder eine ausleihabhängige Vergütung gezahlt wird
    • Jedes eBook ist mindestens in der Basislizenz (s. unten) erhältlich.
    • Grundlage für alle Lizenzmodelle ist der gebundene Ladenpreis. Ein erhöhter Bibliothekspreis wird abgelehnt.
    • Die Lizenzarten Basis- und XL-Plus (s. unten) sind vorrangig.

Bibliothekstantieme

  • Die Ausweitung der Bibliothekstantieme auf digitale Medien ist notwendig, damit sich Bund und Länder auch an der Abgeltung der digitalen Nutzung beteiligen.
  • Eine Erhöhung der Bibliothekstantieme im Verhältnis zur digitalen Ausleihe ist notwendig.
  • Eine Abrechnung kann titelgenau durch Ausleihstatistiken erfolgen. 

Basislizenz (K-Lizenz)

  • Serielle Ausleihe
  • Verkauf an Bibliotheken bis 2 Monate nach Erstverkaufstag zum maximal zweifachen gebundenen Ladenpreis (EarlyBird)
  • Verkauf an Bibliotheken zum einfachen gebundenen Ladenpreis spätestens ab dem 3. Monat nach EVT
  • Zeitlich unbefristet
  • Kontingentiert (52 Ausleihen) oder ausleihabhängige Vergütung (z.B. Bibliothekstantieme)

Parallele Ausleihe (XL-Plus Lizenz)

  • Für die parallele Ausleihe werden pro Ausleihe bis zu 5% des gebundenen Ladenpreises akzeptiert; 20 parallele Ausleihen entsprechen dem gebundenen Ladenpreis.
  • XL-Plus-: 20 parallele Ausleihen zum gebundenen Ladenpreis ohne dauerhaften Bestand
  • XL-Plus Pakete mit 100, 500, oder 1000 parallelen Ausleihen können hohe Nachfrage decken.

Ausleih-Perioden (T-Lizenz)

  • Für Marketing-Aktionen (Empfehlungslisten, Werbung in den sozialen Medien) können für begrenzte Zeiträume eine unbegrenzte Anzahl paralleler Nutzungen erworben werden. Der Preis ist vom Verlag unter Berücksichtigung der Aktualität, der Bekanntheit des Autors und der erwarteten Nutzung auf Anfrage individuell zu kalkulieren.
  • T-1 unbegrenzte Ausleihen für eine Woche 
    • z.B. Buchtipp der Woche; Woche der Bibliotheken
  • T-4 unbegrenzte Ausleihen für vier Wochen
    • z.B. eine Stadt liest ein Buch

Preis pro Ausleihe (PpA-Lizenz)

  • Ausgewählte Titel können zur Ausleihe angeboten werden, ohne dass ein Exemplar für den Bestand erworben wird.
  • Der Nutzer löst mit seiner Ausleihe die Berechnung aus. Vormerkungen entfallen.
  • Pro Ausleihe werden 2 % des gebundenen Ladenpreises akzeptiert

Zusammenfassung

  • Keine Sperrfrist
  • Basislizenz (=K-Lizenz) 52 Ausleihen, unbefristet, einfacher Ladenpreis, spätestens 2 Monate nach EVT
  • EarlyBird: Basislizenz maximal zum zweifachen Ladenpreis innerhalb 2 Monate nach EVT; deutliche Kennzeichnung im Medienshop
  • XL-Plus: 20 parallele Ausleihen zum einfachen Ladenpreis ohne dauerhaften Bestand
  • T-Lizenzen: individueller Preis für unbegrenzte parallele Nutzung für einen begrenzten Zeitraum
  • PpA Preis pro Ausleihe: 2% des Ladenpreises pro Ausleihe, Monatliches Maximum
  • Basis- und XL-Plus haben Vorrang vor T- und PpA-Lizenz

Wiesbaden, 07.08.2019

Stefanie Schlosser, Sprecherin der AG Erwerbung
Eckhard Kummrow, Verbundmoderation